Nach „Bestpreisklausel“-Urteil: Mit ShP Wettbewerbsvorteil sichern

Es ist kein Geheimnis, dass ein Tourismusbetrieb von seinen Gästen lebt. Das trifft auf Hotels, Pensionen und Feriensiedlungen genauso zu, wie für Seminarhäuser, Tagungshotels und andere Betriebe des Seminartourismus. Doch wie kann man Gäste zum Wiederkommen bewegen und eigene Angebot so propagieren, dass sie von möglichst vielen potenziellen Kunden wahrgenommen und genutzt werden? Viele Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienunterkünften setzen hier auf Vermittlungsportale wie Booking.com.

Die Marktmacht von Booking.com & Co. wächst

Der enorme Reichweite von Hotelvermittlungsportalen in der Websuche ist ein wesentlicher Grund dafür, dass sich Plattformen wie Booking.com eines solchen Zulaufs erfreuen. Deren Geschäftsmodelle basieren auf Provisionen, die Hotels und Vermieter für die Vermittlung von Gästen zahlen. Insbesondere Booking.com hat es damit zu beträchtlicher Marktmacht geschafft. Diese geht sogar so weit, dass Booking.com Hotels verbieten darf, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com.

Apartement
Seminarhaus Apartement

Aktuelles Urteil – „enge Bestpreisklausel“ nicht kartellrechtswidrig

Die so genannte „enge Bestpreisklausel“ wurde zunächst vom Bundeskartellamt als unzulässige Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Hotels für kartellrechtswidrig eingeschätzt, jedoch nun in einem aktuellen Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf für zulässig erklärt. In der Begründung des Urteils heißt es, dass „enge Bestpreisklauseln“ notwendig und verhältnismäßig sind, um ein ausgeglichenes Leistungsgefüge zwischen Booking.com und Hotels sicherzustellen. Ohne diese Klausel bestünde für Booking.com die Gefahr, dass Reisende zwar Booking.com als Informationsquelle nutzen, anschließend aber zu niedrigeren Preisen direkt beim Hotel buchen. Diesen Feststellungen gingen intensive Ermittlungen des Gerichts zum Buchungsverhalten und zu den jüngeren Marktentwicklungen bei Hotelbuchungsportalen voraus.

Was bedeutet diese Entscheidung für Betreiber von Seminarhäusern, Tagungshotels und Gruppenhäusern mit Seminarbetrieb?

Die Auswirkungen des Urteils für Seminarhausbetreiber

Sicher wird der eine oder andere Betreiber eines Seminarhauses oder Tagungshotels mit dem Gedanken spielen, sein Haus über ein Vermittlungsportal gegen Provisionszahlungen zu vermarkten. Vielleicht hat mancher auch schon Erfahrung mit Booking.com gesammelt. Auch für diese Häuser hat das Urteil Gültigkeit.

Welche Möglichkeiten haben Sie jedoch als Seminarhausbetreiber, Ihr Haus zu präsentieren und neue Gäste zu gewinnen, ohne hohe Provisionen zu zahlen und ohne sich die Preise quasi diktieren lassen zu müssen? Gerade für kleinere Häuser mit eng begrenztem Marketing-Budget sind häufig enge Grenzen bezüglich professioneller Marketing- und SEO-Maßnahmen gesetzt. Natürlich ist Empfehlungsmarketing ein wesentlicher Faktor. Zufriedene Gäste kommen wieder und empfehlen ein Haus gerne weiter. Dafür sind vielfältige und kundenorientierte Angebote sowie ein hohes Maß an Servicequalität grundlegende Voraussetzung. Die günstigste und effektivste Option, Ihr Haus der Zielgruppe zu präsentieren und provisionsfrei neue Gäste zu generieren, ist ein Eintrag bei SeminarhausPartner.

Mit SeminarhausPartner provisionsfrei Gäste gewinnen

SeminarhausPartner ist ein unabhängiges Verzeichnis der schönsten Seminarhäuser, Tagungshäuser, und Gruppenhäuser in allen Regionen Deutschlands sowie in zahlreichen Ländern Europas. Mit unserer Website SeminarhausPartner.de repräsentieren wir das größte Portal für Seminar- und Tagungshäuser im deutschsprachigen Raum.

Als Mitglied bei SeminarhausPartner haben Sie die Möglichkeit, Ihr Haus überregional zu vermarkten und sich dort zu präsentieren, wo die Gäste nach passenden Angeboten suchen. Durch einen Eintrag bei SeminarhausPartner können Sie ohne großes Werbebudget für mehr Aufmerksamkeit in der Zielgruppe sorgen. Sie können Ihre Häuser inklusive Seminar- und Freizeitangeboten vorstellen und gleichzeitig die Sichtbarkeit bei Google & Co. verbessern und damit Wettbewerbsvorteile sichern.

Der besondere Vorteil für Sie ist, dass keine Provisionen für die Gästevermittlung erhoben werden. Für einen fest kalkulierbaren Jahresbeitrag genießen Sie alle Vorteile, die unsere Plattform zu bieten hat. Welche Vorteile ein Hauseintrag bei SeminarhausPartner genau bringt und was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Haus auf Seminarhauspartner eintragen möchten, erfahren Sie detailliert in diesem Beitrag.

Tipp: Wenn Sie Ihr Haus bis zum 01.10.2019 bei SeminarhausPartner eintragen, können Sie sogar noch kräftig sparen. Alle, die sich bis zum 01.Oktober 2019 auf SeminarhausPartner registrieren profitieren von 50% Rabatt auf den Jahresbeitrag im 1. Jahr. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Welche Erfahrungen haben Sie selbst bei der Vermarktung Ihres Hauses gemacht? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion und teilen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen mit Booking.com oder mit Ihrem Hauseintrag bei SeminarhausPartner mit.

Bildquelle: Pexels.com

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