Neue Übergangsfrist für SEPA

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europarlaments haben die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem SEPA bis zum 1.8.2014 verlängert. Durch diese Verlängerung sind Geldtransfers von Unternehmen weiterhin im bisherigen Format mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl möglich.
Ob Kundeneinreichungen im bisherigen Verfahren angenommen werden, entscheidet allerdings die Bank. Ursprünglich sollte SEPA zum 1.2.2014 starten. Wegen der schleppenden Umstellung hatte die EU – Kommission vorgeschlagen, eine Übergangsfrist zu gewähren.
Der deutsche SEPA- Rat empfiehlt Firmen die SEPA- Umstellung bald möglichst durch zu führen. Die EU-Kommission hat ebenfalls klargestellt, dass eine weitere Fristverlängerung nicht infrage kommt. Für Verbraucher ändert sich nichts. Wer für eine Überweisung die IBAN nicht parat hat, kann noch bis zum 1.2.2016 Kontonummer und BLZ nutzen. Die Bank übersetzt die Daten in das SEPA- System.

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