Seminarhaus-Versicherungen prüfen! Tipps vom Experten!

Der Bereich Versicherungen für Seminarhausbetreiber wurde bereits mehrfach in unserem Blog thematisiert. Auch auf dem 12. Treffen der Seminarhausbetreiber, das im Februar 2016 im Stammhaus von SeminarhausPartner stattfand, stand das Thema auf der Tagesordnung. Versicherungsfachmann Thomas Lorich informierte die Teilnehmer des Treffens über wichtige Aspekte einer optimalen Versicherung für Seminar- und Tagungshäuser. Als Nachtrag zum Treffen fasst Thomas Lorich noch einmal die wichtigsten Informationen dazu für alle Seminarhauspartner zusammen.

Versicherungsportfolio regelmäßig auf Art und Umfang prüfen

In seinem Seminar machte der Experte noch einmal besonders deutlich, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz ist und welche Bedeutung der regelmäßigen Prüfung von Art und Umfang des eigenen Versicherungsportfolios zukommt. Dies betrifft zum einen die Sachversicherungen für das Haus selbst und die darin enthaltenen Einrichtungen, als auch für den Bereich Haftpflichtversicherung.

Versicherung
Versicherung (Quelle: Rainer Sturm / pixelio.de)

Sachversicherungen

Seminarhäuser verfügen nicht selten über hochwertige Zimmer- und Objektausstattungen, die, ebenso wie teure Seminar- und Präsentationstechnik sowie die Sport-, Fitness- oder Wellnessbereiche mit oftmals kostspieliger Ausstattung, von ständig wechselnden Gästen genutzt werden. Parallel zu Modernisierungen und Neuanschaffungen, wächst hier schnell der zu versichernde Wert. Um Unterversicherung und damit erhebliche Nachteile bei einer eventuellen Schadensregulierung zu vermeiden, müssen die Versicherungssummen in regelmäßigen Abständen – also wenigstens jährlich – eingehend geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung

Schäden durch Betriebsunterbrechnung sind beispielsweise ein Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden an der Betriebseinrichtung. Diese Versicherung erstattet unter anderem fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn beispielsweise nach Feuer, Einbruch oder Elementarschaden. Zu den fortlaufenden Kosten gehören z.B. auch Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten. Bei der Betriebsschließungsversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Absicherung von Schäden, die durch behördlich angeordnete Maßnahmen bzw. Betriebsschließung aufgrund von Krankheiten/Krankheitserregern gemäß Infektionsschutzgesetz entstehen.

Da sich die Höchstsumme des Versicherungsschutzes dieser beiden Versicherungen am Jahresumsatz bemisst, sind auch hier regelmäßige Summenprüfungen vorzunehmen.

Haftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflicht

Seminarhausbetreiber sind zumeist Gastgeber, Unterhalter und Event-Manager in einer Person und präsentieren ihren Gästen oftmals eine Rund-um-Betreuung an. Art und Umfang der Angebote, Tätigkeiten und Serviceleistungen in einem Seminar- oder Tagungshaus sind in der Regel kein festgeschriebenes Paket, sondern umfassen neben dem eigentlichen Seminarbetrieb umfangreiche Freizeitangebote. Ob Sauna, Whirlpool oder Tennisplatz, Pferdekutschen, Streichelzoo oder Outdoor Aktivitäten; Workshops und selbstgemachte Produkte – die Liste ist unendlich lang. So lang die Liste der Aktivitäten, ist auch die der zu versichernden Risiken im Falle eines Schadens.

Um hier im Schadensfall wirklich sinnvoll abgesichert zu sein, sollte das Versicherungsportfolio – insbesondere die Betriebshaftpflichtversicherung – genau auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmt sein. Grundlage hierfür ist die Betriebsbeschreibung. Herr Lorich wies deshalb noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung einer aktuellen, korrekten und erschöpfenden Betriebsbeschreibung hin.

Betriebsbeschreibung als Kernpunkt des Versicherungskonzeptes

Hier kommt es nicht nur auf die Höhe des Versicherungsschutzes an. §1 Abs. 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen legt fest, dass stets nur der im Versicherungsschein bezeichnete Betrieb bzw. die „Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers“ versichert ist. Für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz kommt es deshalb auf eine korrekte und erschöpfende Beschreibung aller Tätigkeiten, Betriebsarten etc. des versicherten Betriebes an. Zusätzliche Serviceangebote stellen auch zusätzliche Risiken dar, die nur dann versichert sind, wenn sie in der Betriebsbeschreibung erwähnt und im Vertrag als versichert bezeichnet werden. Im schlimmsten Falle kann eine nicht korrekt abgefasste Tätigkeits- bzw. Betriebsbeschreibung zur Versagung des Versicherungsschutzes führen. Hier ein Beispiel aus der Praxis.

Gratis: Versicherungsberatung vom Experten

Thomas Lorich und sein Team können eine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet Versicherungen für Seminar- und Tagungshäuser, Pensionen und Hotellerie-Betriebe vorweisen. Auch SeminarhausPartner vertraut seit Jahren auf das Know-how und die Erfahrung des Experten.

Nach dem Motto: „Versicherungsdeutsch – einfach erklärt“ bietet Thomas Lorich eine kostenlose Prüfung und Beratung zum individuellen Versicherungskonzept Ihres Hauses. Mitglieder bei SeminarhausPartner können sich direkt an den Versicherungsfachmann wenden. Herr Lorich ist telefonisch unter 040 3751 8866 erreichbar und kann per E-Mail an thomas.lorich@mannheimer.de oder direkt über das Kontaktformular auf der Website www.lorichrettig.mannheimer.de kontaktiert werden. Die Experten prüfen und analysieren den bestehenden Versicherungsschutz, geben Tipps und erarbeiten auf Wunsch ein entsprechendes Versicherungskonzept.

Es geht ganz einfach!

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert