Steuerfreie Vorteile als Alternative zur Lohnerhöhung

Im Seminartourismus ist es ähnlich, wie in nahezu allen Dienstleistungsbereichen: Insbesondere kleinere Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden. Vielfach sind es die ungewöhnlichen Arbeitszeiten, oft jedoch auch die Konditionen, die Menschen davon abhalten, im Dienstleitungssektor anzuheuern.

Mit gutem Personal steht und fällt die Servicequalität im Haus. Das Personal ist schließlich das Bindeglied zwischen Gast und Hausbetreiber repräsentiert das Haus entscheidend. Jeder Hausbetreiber ist daher gut beraten, sein Personal zu halten und immer wieder zu motivieren. Nicht immer ist es jedoch mehr Geld, das den Mitarbeiter motivieren kann. Die kalte Progression bewirkt, dass auf steigendes Gehalt auch steigende Abgaben fällig werden, so dass bei einer Lohnerhöhung regelmäßig nur ein Teil der tatsächlichen Summe beim Arbeitnehmer ankommt. Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung sogar weniger in der Tasche haben, als vorher. Das Video von INVESTWERK, einem Anbieter von innovativen Lösungen von Vergütungs- & Vorsorgemanagement zeigt, welchen Effekt beispielsweise eine Lohnerhöhung von 100 Euro für beide Parteien hat.

Sachleistungen statt Gehaltserhöhung

Damit für den Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto bleibt, lohnt es sich für jeden Arbeitgeber, über Alternativen zur Lohnerhöhung nachzudenken. In diesem Beitrag möchte ich ein paar Ideen vorstellen, die sich für beide Seiten rechnen. Auf so genannte Sachbezüge fallen bis zu einem gewissen Grad keine oder nur geringe Steuern an. Außerdem können Sachleistungen einen Beitrag dazu leisten, die Mitarbeiter fester ans Unternehmen zu binden.

Es gibt eine ganze Reihe von einzelnen Bausteinen, die jeder Unternehmer nutzen kann, um das Vergütungssystem zu optimieren und gleichzeitig Mitarbeiter zu motivieren.

Lohnerhöhung
Steuerfreie Lohnerhöhung

Firmenfahrzeuge oder Firmenfahrrad?

Der Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist der Klassiker unter den geldwerten Vorteilen. Allerdings ist hier seitens des Arbeitnehmers eine Zuzahlung seitens des Arbeitnehmers zu leisten. Daher gilt hier eine saubere Trennung zwischen privater und dienstlicher Nutzung, die z.B. durch das Führen eines Fahrtenbuches nachzuweisen ist.

Gerade bei jüngeren Mitarbeitern ist der Firmenwagen gar nicht mehr so beliebt. Eine gesunde Alternative ist hier ein Dienstfahrrad. Ein Dienstfahrrad ist einerseits gut für die Gesundheit und hat andererseits steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während der Arbeitgeber die Kosten über die Betriebsausgaben geltend machen kann, spart der Arbeitnehmer über die Barlohnumwandlung. Schafft der Unternehmer das Rad beispielsweise über einen Leasingvertrag an, trägt er die monatliche Leasingrate und den Versicherungsbeitrag. Beide Posten können über die Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der vorher festgelegten Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter sein Fahrrad auf Wunsch privat übernehmen. Hierfür muss er dann nur noch 17% des Listenpreises bezahlen.

Smartphones und Smartphone-Nutzung

Auch Zuwendungen wie Smartphones oder Zuschüsse dafür sind eine Option, um steuervergünstigt Zuwendungen zu gewähren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann ein Mitarbeiter, ähnlich wie beim Firmenwagen oder Dienstfahrrad, über die Firma ein Smartphone leasen. Mit einem solchen Leasingvertrag ist die Privatnutzung uneingeschränkt möglich. Der Leasingvertrag regelt aber auch, dass der Mitarbeiter für Reparatur, Diebstahl und weiteres selbst aufkommen muss. Der Unternehmer übernimmt lediglich die Leasingraten. Ist der Leasingvertrag nach zwei Jahren abgelaufen, kann der Mitarbeiter das Gerät abkaufen. Dann sind in der Regel aber nur etwa drei Prozent des ursprünglichen Wertes des Handys fällig.

Eine weitere Option ist die Subventionierung der Handyrechnung durch den Unternehmer. Hier bezahlt der Mitarbeiter die Rechnung selbst, bekommt dafür aber Geld von seinem Arbeitgeber überwiesen. Der Betrag ist allerdings nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig.

Sachbezüge sind bis zu einem gewissen Grad steuerfrei

Als weiter Alternative zur abgabenpflichtigen Gehaltserhöhung bieten sich Sachzuwendungen, auch als Sachbezüge bezeichnet, an. Der Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter im Jahr 528 Euro (44 Euro monatlich) brutto wie netto als Sachbezüge zukommen lassen. Übersteigt der Wert der Sachzuwendungen die Freigrenze, ist der Mehrbetrag abgabenpflichtig.

Sachbezüge können Sachen oder Dienstleistungen sein, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn vom Chef erhält. Neben den in der Vergangenheit häufig genutzten Tankgutscheinen gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten. So kann der Arbeitgeber beispielsweise das Fahrticket bezuschussen oder einen Vertrag für ein Fitness-Studio bezahlen.

Prepaid-Kreditkarte: flexible Option für Sachzuschüsse

Um den Aufwand für die Verwaltung der Sachbezüge jedes einzelnen Mitarbeiters im Rahmen zu halten, gibt es die Möglichkeit, Prepaid-Kreditkarten auszugeben. Das Unternehmen stellt dem Mitarbeiter eine mit 44 Euro aufgeladene Kreditkarte zur Verfügung. Den Betrag kann der Arbeitnehmer dann flexibel einsetzen – Tanken, Essen, Fitness-Studio oder Schwimmen gehen. Möglichkeiten gibt es viele. Die Kreditkarte darf allerdings nicht für Barabhebungen nutzbar sein.

Um die Mitarbeiterbindung zusätzlich zu fördern, können Prepaid-Kreditkarten auch mit dem Firmenlogo versehen werden.

Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch Aufmerksamkeiten wie Blumen, CDs, Wein oder Bücher als so genannte anlassgebundene Zuwendungen zu besonderen persönlichen Anlässen zukommen lassen. Beispiele für solche Anlässe sind:

  • Geburtstag
  • Trauung
  • Geburt eines Kindes
  • Rückkehr aus der Elternzeit
  • Beförderung
  • Promotion

Weihnachten oder Ostern zählen nicht dazu. Es können auch Warengutscheine oder Gutscheine mit einem bestimmten Geldbetrag überreicht werden, nicht jedoch Bargeld. Allerdings kann der Betrag auch auf die oben erwähnte, vom Unternehmen bereitgestellte, Prepaid-Kreditkarte des Kunden gebucht werden.

Belegschaftsrabatte

Belegschaftsrabatte sind Ermäßigungen oder kostenlose Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt bzw. anbietet. Der dadurch erlangte geldwerte Vorteil darf den Betrag von 1.080 Euro im Jahr nicht übersteigen, ansonsten ist der den Rabattfreibetrag übersteigende Betrag zu versteuern.

Zuschüsse für Essen, Kita und Weiterbildung

Essenszuschüsse sind eine beliebte Methode, um dem Arbeitnehmer steuerfreie Unterstützung zukommen zu lassen. Da die Freigrenzen in gewissen Abständen geändert und an die Verbraucherpreise angepasst werden, sollten diese beim Steuerberater nachgefragt werden. 2017 konnten Arbeitgeber dem Mitarbeiter 93 Euro pro Monat in Form von Essenschecks zusammen lassen.

Insbesondere in Betrieben, in denen viele jüngere Mitarbeiter oder Alleinerziehende arbeiten, sind Zuschüsse für Betreuungseinrichtungen äußerst beliebt. Zu solchen Einrichtungen zählen etwa Kindergärten, Kitas, Schulkindergärten und auch Tagesmütter. Die Zuschüsse sind ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei, variieren jedoch in Abhängigkeit von der Region.

Schließlich kann ein Arbeitgeber auch in Weiterbildungen für seine Mitarbeiter investieren. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist.

Steuerlich geförderte Gesundheitsmaßnahmen

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Maßnahme, die beiden Seiten enorm zugutekommt. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, kann der Chef jährlich bis zu 500 Euro aufwenden, sofern die Maßnahmen gewisse Kriterien (§§ 20 und 20a des SGB V) erfüllen. Infrage kommen hier beispielsweise Rückenschule, Stress-Seminare oder auch Raucher-Entwöhnungskurse. Darüber hinaus kann der Unternehmer für Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, abschließen – ein wesentlicher Punkt, um Mitarbeiter enger ans Unternehmen zu binden.

Fazit: Kombiniert man die einzelnen Bausteine optimal, können für den Arbeitnehmer monatlich bis zu 300 Euro netto von 300 Euro brutto übrig bleiben. Die Auflistung kann allerdings nur einen kleinen Ausschnitt aus der Vielzahl der Möglichkeiten aufzeigen. Ehe Sie sich für die Umsetzung entscheiden, sollten Sie in jedem Fall zunächst mit Ihrem Steuerberater klären, welche Maßnahmen für Sie konkret am besten geeignet sind. Externe Dienstleister wie INVESTWERK entwickeln auch gern optimale Konzepte mit modernen Zusatzleistungen für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, ohne dass dem Unternehmer großer Verwaltungsaufwand entsteht.

SeminarhausPartner-Tipp: Lassen Sie doch Werbe-Aufkleber mit Ihrem Firmenlogo für Autos oder Mopeds drucken und geben Sie dies Ihren Mitarbeitern. Wenn diese für Ihr Unternehmen Werbung „fahren“, können Sie Ihnen monatlich 21 Euro steuerfrei auszahlen.

Bildquelle: Pixabay.com

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert